Das hat inzwischen sogar der Deutsche Bundesrat, die gemeinsame Vertretung der 16 Landesregierungen, erkannt. Mit einem einstimmigen Beschluss vom 23. Mai 2008 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, bis zum Jahresende die Leistungen für Kinder zu überprüfen und dabei insbesondere auch die Kosten für Lernmittel und Mittagessen in der Schule zu berücksichtigen. Politiker aller Parteien, von der CDU/CSU über die SPD bis zur LINKEN, stimmten dieser Entschließung zu.
Schüler und Eltern können aber nicht so lange warten. Der Beginn des neuen Schuljahres bringt wieder neue Ausgaben für Arbeitshefte, Schreibwaren und andere Schulsachen mit sich. Nur einzelne Kommunen wie z. B. Oldenburg zahlen freiwillig pauschale Beihilfen. Die Ratsfraktion DIE LINKE hat jetzt einen Antrag in Neumünster eingebracht, ob dieser Erfolg haben wird, ist bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen in der Ratsversammlung ungewiss.
Die Landessozialgerichte in Niedersachsen-Bremen und Nordrhein-Westfalen fanden schon unter der jetzt geltenden Rechtslage Wege, wie das Recht auf Bildung auch für Kinder aus armen Familien bezahlbar bleibt. Nicht ganz sicher sind sich allerdings auch die Gerichte, ob die Leistungen für den Schulbedarf von der ARGE oder vom Sozialamt zu bezahlen sind. Wer sich zuerst an das Sozialamt wendet – und zwar noch bevor die Ausgaben anfallen – hat jedenfalls alle notwendigen Fristen eingehalten, auch wenn der Antrag an die ARGE weitergeleitet wird.
Der hier veröffentlichte Musterantrag soll Eltern und Schülern die Möglichkeit geben, zumindest für den Schuljahresbeginn 2008 alle notwendigen Ausgaben rechtzeitig geltend zu machen. Da es um offene Rechtsfragen geht, wird mit einer Leistungsgewährung oft erst nach einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht zu rechnen sein. Ob der Antrag erfolgreich sein wird, kann niemand im Voraus sagen. Eine Entscheidung des Bundessozialgericht ist für 2009 zu erwarten. Aber es kann sein, dass auch positive Urteile dann nur für die Zukunft gelten, wenn man nicht jetzt schon Anträge gestellt hat.
Weitere Anträge und Erläuterungen gibt auf den Seiten von Tacheles
Siehe hierzu auch mein Leserbrief im Holsteinischen Courier vom 29.09.2008 zum Artikel „Linke fordern mehr Hilfe für arme Schüler“ vom 25.09.2008
Kinder sind unsere Zukunft
Zum Artikel „Linke fordern mehr Hilfe für arme Schüler“ vom 26. September.
Der Antrag von Frau Hartmann und der Linksfraktion ist nur ein logischer Schluss und konsequent. So habe ich als damaliger Vorsitzender der SOGA (Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung e. V.) schon einmal den Schulkostenfonds bei den Parteien angeregt. Herausgekommen ist dabei leider nur ein Fonds für Erstklässler. Wenn jetzt nur 80 Anträge gestellt wurden, so war es wahrlich keine Meisterleistung der Ratsfraktionen.
Auch auf Druck der Linken hin hat die Ratsversammlung noch vor der Sommerpause auf eine Erhöhung ihrer Aufwandenschädigungen verzichtet und dadurch 20 000 Euro eingespart. Da ist es jetzt nur folgerichtig diese 20 000 Euro an die Leistungsberechtigten und deren Kinder weiterzugeben.
Übrigens: Einstimmig hat der Bundesrat den Deutschen Bundestag aufgefordert diesen Schulbedarf anzuerkennen. Auch mehrere Landessozialgerichte haben diesen Bedarf für Schulkinder schon grundsätzlich anerkannt und damit auch einen Klageweg nach dem SGB XII eröffnet.
Gerade die Grünen in der Ratversammlung stehen bei diesem Thema in der Pflicht. Sie haben sich in ihrem Wahlprogramm für die der Bekämpfung der Kinderarmut und für Korrekturen der Hartz-IV-Gesetze stark gemacht haben. Mein Appell geht gleichwohl an alle Fraktionen im Rathaus: Denken Sie bei allem Sparzwang auch einmal daran, dass Kinder die Zukunft unserer Stadt sind, für die es sich lohnt, an anderer Stelle Gelder im Haushalt einzusparen. Jürgen Habich, Segeberger Str. 40
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Nachfolgend und noch ohne Kommentierung können Sie sich die Unterkunftsrichtlinie der Stadt Neumünster hier herunterladen. In den Kreisen von Schleswig-Holstein wo noch keine Festsetzung erfolgt ist, hat das Arbeitsministerium der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung einen Praxisbegleiter herausgebracht, der als Richtschnur für die Argen gelten soll.
...vorübergehend veröffentlichen wir hier die Richtlinie Kiel. Sollten Sie hier Beratungbedarf haben wenden Sie sich bitte an die Aloini-Kiel, Beratung jetzt nur noch in der Hansastr.48