Jürgen Habich, 64 Jahre - Berufe: gelernter Schaufenstergestalter - Siebdrucker, danach freiberuflich tätig im Bereich Raumluftmessungen (Asbestsachkunde) Arbeitslos seit 1996. Eintritt bei der Erwerbsloseninitive ELIA e.V. Neumünster.
1997 Beginn ehrenamtlicher Beratung in der Sozialhilfe, später zwei Jahre hauptberuflich über eine Strukturanpassungsmaßnahme in der Beratung für ELIA tätig. Seit 1998 Einzelmitgied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) Hier vorbeitend arbeitend bei den Mozart-Modellprojekten, die im ganzen Bundesgebiet bis zur Einführung von Hartz IV durchgeführt wurden. Mozart steht für Modellprojekte zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern.
Am 11.11.2003 Gründung der Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V (SOGA) Hier Vorsitzender mit einer kurzen Unterbrechung bis zum 5. Mai 2008. In dieser Zeit ehrenamtliche Beratung und Schulung für die BeraterInnen im SGB II (Hartz IV) SGB III, sowie im SGB XII (Sozialhilfe).
Seit 8. September nicht mehr Mitglied der SOGA e.V.,
Seit November 2008 Mitglied im Vorstand der neu gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen - Gegen Einkommensarmut und soziale Ausgrenzung (BAG-PLESA), vorläufig zuständig für Kontakte zu Initiativen und Beratungsstellen.
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Dafür stehe ich: Für 10 Euro Mindestlohn und einen repressionsfreien Regelsatz von 500 Euro pro Person ... und als eine gesellschaftliche Alternative zur abhängigen Erwerbsarbeit, ein bedingungsloses Grundeinkommen oder Existenzgeld. Von Arbeit muss man leben können und ohne auch.
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24. Novermber 2008
Medieinformation von Tacheles e.V. Wuppertal
Wenn die schwarz-rote Bundesregierung im Januar 2009 das Kindergeld erhöht, gehen die ärmsten Kinder der Republik leer aus. Während andere Familien pro Kind 10 Euro und ab dem dritten Kind 16 Euro monatlich mehr in der Tasche haben, wird das Kindergeld beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und bei der Sozialhilfe als Einkommen des Kindes oder Einkommen des Kindergeldberechtigten angerechnet und die Leistung um die Erhöhung gekürzt. Das was die Kindergeldkasse auszahlt, sparen Bund und Kommunen an Sozialeistungen wieder ein. Ein Nullsummenspiel, auch für diejenigen, die eine Erhöhung am nötigsten bräuchten. hier weiterlesen >
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14. Novermber 2008
BAG Prekäre Lebenslagen Gegen Einkommensarmut und soziale Ausgrenzung e.V. i. Gr.
Neugründung einer Interessenvertretung erfolgreich auf den Weg gebracht !
Vertreterinnen und Vertreter unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen haben am 09. November in Meppen einen neuen unabhängigen bundesweiten Dachverband gegründet. Die Gründung war notwendig geworden, nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI Insolvenz anmelden musste.
Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass sich bisherige Fehler nicht wiederholen dürfen und haben beschlossen, einen kollektiven Vorstand zu wählen. Ein nahtloser Übergang der inhaltlichen Arbeit und die Vernetzung mit Initiativen und Bündnissen soll so gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen zukünftig auch die Interessen von Betroffenen in prekärer Beschäftigung und prekären Lebenslagen vertreten werden, da durch immer neue Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze noch mehr Menschen von Armut und damit auch von sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Die Zielgruppen des neuen Verbandes werden damit auf Erwerbslose, Erwerbstätige mit geringfügigen Einkommen, Sozialleistungs-BezieherInnen und alle prekär Lebenden ausgeweitet. Das spiegelt sich auch in der Namensgebung des neuen Dachverbandes wieder.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für prekäre Lebenslagen will damit sicherstellen, dass die guten Kontakte, die die BAG-SHI im Laufe der Jahre zu den Parteien, Gewerkschaften, sozialen Bündnissen und Sozialverbänden aufgebaut hat, fortgeführt werden. Auch die neue Bundesarbeitsgemeinschaft versteht sich als Interessenvertretung für die Betroffenen. Sie wird sich deshalb für eine Selbstorganisation der Betroffenen einsetzen und sich mit Nachdruck parteiisch zu Wort melden.
Presse-Kontakt: Peter Kardiofwsky - Tel.: 0691 / 3827599 Kontakt für Initiativen und Beratungsstellen Jürgen Habich - Tel.: 04321 / 973666
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29. Oktober 2008
Darmstadt – Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kam der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Nach mündlicher Verhandlung beschloss er heute, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (AZ L 6 AS 336/07).
Geklagt hat eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 € und für die 1994 geborene Tochter in Höhe von 207 € bewilligt. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr existenzminimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 € für jedes Elternteil und 89 € für die Tochter blieben sie im Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos. Die zuerkannten Leistungen seien rechtmäßig. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liege nicht vor. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das dem Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt hat.
Nach Einholung von vier Gutachten zur Bedarfsbemessung beanstandeten die Darmstädter Richter hingegen, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 % des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14jährige Kinder trotz höherem Bedarf die gleiche Regelleistung erhalten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser die außerschulischen Bildungsbedarfe von Kindern nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei, so das Landessozialgericht, bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden. Für die steuerrechtliche Verschonungsgrenze und das sozialrechtliche Existenzminimum seien aber die gleichen Maßstäbe geboten. Daher seien die Regelsätze weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.
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Bundesagentur für Arbeit täuscht Hartz-IV-Bezieher mit falschen Vorgaben
Mit falschen Informationen und Vorgaben zum geänderten Kinderzuschlag versucht die Bundesagentur für Arbeit (BA) Leistungsberechtigte aus dem Hartz-IV-Bezug zu drängen. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) am Mittwoch aufmerksam gemacht und spricht von einer „skandalösen Täuschung von Hartz-IV-Beziehern“. Die KOS hat die BA und das Bundesarbeitsministerium in Briefen aufgefordert, entsprechende interne Anweisungen und Mustertexte zu korrigieren und „gesetzeskonform“ zu machen.
Anlass für die scharfe Kritik ist eine neue Geschäftsanweisung der BA mit Weisungscharakter für die örtlichen Stellen zum Kinderzuschlag. Danach müssen die Ämter Hartz-IV-Bezieher dazu auffordern, den geänderten Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen anstatt weiter Arbeitslosengeld II zu beziehen. Die Anweisung enthält auch einen Textbaustein für Bescheide und ein Muster für Info-Veranstaltungen. Darin heißt es mehrfach, dass Kinderzuschlag und Wohngeld vorrangige Sozialleistungen seien, die zwingend in Anspruch genommen werden müssten.
„Diese Aussage ist falsch und das weiß natürlich auch die BA“, kritisiert Martin Künkler von der KOS. Vielmehr hätten Hartz-IV-Bezieher ein gesetzlich verbrieftes Wahlrecht: Wenn die Hartz-IV-Leistungen höher sind und man sich mit dem Kinderzuschlag schlechter stellt, dann sei niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet. Dies sei eindeutig im Bundeskindergeldgesetz (§ 6a Abs. 5) geregelt.
Die BA erwähne dieses Wahlrecht in ihrer Anweisung mit keinem Wort, kritisiert die KOS. „Ich halte es für einen unglaublichen Skandal, wenn in offiziellen Schreiben einer Behörde Druck aufgebaut wird und eine Pflicht konstruiert wird, die es so gar nicht gibt“, sagt Künkler. Die BA verletze ihre Auskunfts- und Beratungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch, weil sie eine für Hartz-IV-Bezieher günstige Regelung unterschlage. „Die BA-Anweisung ist eine Gebrauchsanweisung zum Rechtsbruch“ kritisiert Künkler.
Mit einem erzwungenen Wechsel in den Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld können erhebliche Nachteile eintreten, erläutert die KOS. So entfallen der Zuschlag für ehemalige ALG-I-Bezieher, mögliche Hilfen für Erstausstattungen, z.B. nach der Geburt einen Kindes, die GEZ-Befreiung und freiwillige kommunale Leistungen, die an den Hartz-IV-Bezug gekoppelt sind. „Richtig bitter und teuer wird es auch, wenn mit dem Wechsel der Krankenversicherungsschutz für Hartz-IV-Bezieher wegfällt“ so Martin Künkler.
...inzwischen hat sich die Bundesagentur etwas neues einfallen lassen. Eine Verzichtserklärung auf das Arbeitslosengeld II mußte her. Hier weiterlesen >
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PRESSEMITTEILUNG 14.09.2008
Treffen von Erwerbsloseninitiativen in Bremen: „Es wird weitergehen!“
Vertreterinnen und Vertreter von Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen haben auf einem Treffen in Bremen am 12./13. September beschlossen, dass auch nach einer möglichen Auflösung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI eine unabhängige bundesweite Interessenvertretung von und für Betroffene notwendig ist.
Vertreter verschiedener kommunaler wie bundesweit aktiver Initiativen, unter anderem des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) und des Arbeitslosenverbandes Deutschland ALV diskutierten zwei Tage lang über die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer zukünftigen Interessenvertretung.
„Es wurde ganz klar, dass ein Neuanfang gemacht werden muss und es wurde ganz klar, dass aus alten Fehlern gelernt werden muss.
Konkret über die Gründung einer neuen, transparent arbeitenden und unabhängigen Interessenvertretung werden Initiativenvertreter auf Einladung eines Erwerbslosenvereins am zweiten Novemberwochenende diesen Jahres in Meppen diskutieren.
Dort kann der Grundstein für eine neue, bundesweit aktive unabhängige Interessenvertretung gelegt werden.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
„Klar wurde in den Diskussionen, dass eine neue Organisation auf breiterer Basis aufgestellt sein muss: aufgrund der veränderten und verschärften soziale Lage immer größerer Gruppen dieser Gesellschaft kann es nicht mehr nur darum gehen, sich auf Erwerbslose und Sozialhilfeberechtigte zu beziehen. Auch die Interessen der am sozio-kulturellen Existenzminimum lebenden Menschen wie beispielsweise prekär Beschäftigten oder den Bezieherinnen und Beziehern des Kinderzuschlages müssen stärker in der Arbeit einer zukünftigen Interessenvertretung berücksichtigt werden.
Dafür haben wir in Bremen einen Grundstein gelegt und auf diesem wollen wir zusammen mit anderen in Meppen aufbauen. Der Wille und die Notwendigkeit für einen Neuanfang sind da, jetzt geht es darum wie dieser gestaltet werden kann“, so Geiger.
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.
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PRESSEMITTEILUNG 21.08.2008
Betroffene sammeln Unterschriften für bundesweite unabhängige Erwerbslosenvertretung – Neuanfang notwendig
Mit einer Unterschriftensammlung für eine bundesweite, unabhängige Erwerbslosenvertretung werben der Vorsitzende der im vorläufigen Insolvenzverfahren befindlichen Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI, Andreas Geiger, und deren Geschäftsführer, Hinrich Garms, um Unterstützung.
„Menschen, die von Armut, Ausgrenzung und Erwerbslosigkeit betroffen oder bedroht sind, brauchen eine bundesweite Vertretung ihrer Interessen. Sie brauchen eine unabhängige Organisation, die sich parteilich in Politik und Gesellschaft für ihre Bedarfe und Bedürfnisse einsetzt“, so der Aufruf.
Der Aufruf soll an Vertreterinnen und Vertreter von Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, an Betroffene, andere Erwerbslosenverbände und an Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften versandt werden, mit der Bitte um Solidarität und Unterstützung.
„Ein mögliches Ende der BAG-SHI darf nicht das Ende unabhängiger Interessenvertretung von und für Erwerbslose bedeuten. Deshalb wollen wir mit unserem Aufruf um Unterstützung für einen Neuanfang werben.“ so Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI e.V. seit Mitte 2006. Nach einer Prüfung des Bundesverwaltungsamtes hatte der Verein Mitte Juli die drohende Insolvenz des Vereines beim Amtsgericht Frankfurt/Main anzeigen müssen.
Gleichzeitig signalisierte Geiger, dass die Mitglieder des Vereines nicht aufgeben wollen:
„Auf einem Treffen am 12./13. September in Bremen werden wir gemeinsam mit VertreterInnen verschiedener Mitgliedsinitiativen in Bremen über Möglichkeiten einer zukünftigen bundesweiten Interessenvertretung diskutieren“, so Geiger weiter.
Die BAG-SHI e.V. besteht seit 1991 als Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen von und für auf Sozialleistungen angewiesene Menschen.
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V. Hinrich Garms, Geschäftsführer
Als Mitglied der BAG-SHI begrüße ich diese Initiative und habe deshalb den Aufruf hier zum herunterladen veröffentlicht und bitte alle MitstreiterInnen uns zu unterstützen.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Juni 2008 (B 14 AS 22/07 R) entschieden, dass die Beklagte für die streitige Zeit die Regelleistung im Hinblick auf die Krankenhausverpflegung nicht kürzen durfte. Sie war deshalb nicht berechtigt, den Bescheid zu ändern, mit dem dem Kläger für das erste Halbjahr 2006 Arbeitslosengeld II in voller Höhe gewährt worden war. Grundsätzlich lässt das SGB II eine Reduzierung der Regelleistung auf der Grundlage einer individuellen Bedarfsermittlung nicht zu, denn die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts hat pauschalierenden Charakter. Dies schließt sowohl die Berücksichtigung individuell geringerer als auch höherer Bedarfe aus. Ob hieraus zugleich folgt, dass die Grundbestandteile der Regelleistung grundsätzlich auch nicht als Einnahmen bedarfsmindernd berücksichtigt werden dürfen, war nicht zu entscheiden. Jedenfalls in der hier streitigen Zeit gab es für ein solches Vorgehen noch keine Rechtsgrundlage. Die vom Landessozialgericht herangezogene Rechtsgrundlage (§ 2b Alg II-Verordnung in Verbindung mit der Sachbezugsverordnung) ließ die Berücksichtigung von Krankenhausverpflegung als Einkommen nicht zu.
Auch gegen die Einkommensverordnung die seit Januar in Kraft ist bestehen erhebliche Bedenken.
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28. Mai 2008
Die ARD-Sendung „Anne Will“ läutet neue Kampagne gegen Erwerbslose ein. Offener Brief an die Rundfunkanstalten - Das Forum der Aktiven Erwerbslosen startet eine Gegenkampagne.
Wer die Sendung am 25. Mai mit Anne Will gesehen hat, bekam das Grausen – So wird eine neue Kampagne gegen Erwerbslose eingeläutet. Ich sehe hier nur einen Hintergrund. Der Umbau der Argen der durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig geworden ist, soll bis 2008 vollzogen werden und damit nicht genug; sollen die Arbeitslosen für diesen Umbau, der sicherlich noch einmal Millionen im Staatshaushalt verschlingen wird, zur Kasse gebeten werden. Wenn man schon keine Kürzungen der Regelsatzhöhe in der Öffentlichkeit mehr verkaufen kann. So muss man eine Kampagne starten, die aufzeigt wo überall der Leistungsbetrug zu finden ist. Frau Will macht sich damit mitschuldig bei der Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen. Von der Bildzeitung ist man ja einiges gewohnt. Ein sauberer Journalismus war das nicht. Hier konnte auch ein Christoph Butterwegge und Heiner Geißler nicht mehr gegensteuern. Wir bitten alle Menschen, ob sie z.Zt. erwerbslos oder in Arbeit sind. Zeigen Sie, das Sie eine Spaltung der Gesellschaft nicht wollen. Unterschreiben Sie den Offenen Brief der auch an die Sendeanstalten der ARD geschickt wird, hiermit zeigen Sie Ihre Solidarität mit den Menschen, die von Politik und Medien ins Abseits gedrängt werden sollen.
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„Bund muss Hartz-IV- und Sozialhilferegelsätze für Kinder überprüfen"
Bundesratsausschuss stimmt am 8, Mai einstimmig für nordrhein-westfälischen Antrag Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Der Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat heute einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Neubemessung der Hartz IV- und Sozialhilfe-Regelsätze für Kinder mit 16:0 zugestimmt“, freute sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Alle Länder fordern auf unsere Initiative hin, dass der Bund für bedarfsgerechte Hartz-IV- und Sozialhilferegelsätze für Kinder sorgen muss.“ Bei diesem speziellen Kinderbedarf müsse insbesondere die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen gesichert sowie der Bedarf an besonderen Lehrmitteln für Kinder gedeckt werden.
„Die Politik muss Chancengleichheit für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Dies muss auch gerade in einer bedarfsabhängigen Grundsicherung erreicht werden. Es kann nicht sein, dass Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht an der Mittagsverpflegung in Ganztagschulen teilnehmen können, weil ihren Eltern hierfür schlicht und ergreifend das Geld fehlt“, so Laumann.
Bereits im vergangenen Jahr hat sich eine Expertenrunde aus Wissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit, der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen mit der Frage beschäftigt, ob die heutigen Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder und Jugendliche dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes gerecht werden und ob sie Chancengleichheit im Bildungsbereich gewährleisten.
„Die Ergebnisse unserer Arbeitsgruppe sind nun durch alle anderen Bundesländer bestätigt worden. Wir sind uns einig, dass die aktuellen Sozialhilfe- und Hartz-IV-Sätze für Kinder wissenschaftlich nicht nachvollziehbar sind. Kinder sind nicht nur einfach kleine Erwachsene, deren spezielle Bedürfnisse prozentual vom Bedarf abgeleitet werden können. Hier müssen eigene Regelsätze, die den wirklichen Bedarf eines Kindes gerecht werden, her“, forderte Laumann. „Mit dem jetzigen System können besondere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend abgebildet werden.“
Den Gesetzesantrag des Bundesrates können Sie h i e r herunterladen.