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....ist heute dringender denn je.

Die Beratung die eigentlich nach dem Gesetz die Argen leisten müssten, findet nicht statt. Ich kann Ihnen an dieser Stelle bloß Hilfen im Umgang mit Behörden und den Argen anbieten. Sollten Sie eine Rechtsberatung benötigen, leite ich Sie an Fachanwälte vor Ort weiter. Die Beratung erfolgt ehrenamtlich. Ebenso können Sie sich unter der Adressdatenbank bei Tacheles über Initiativen oder Anwälte vor Ort informieren.


Als Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di führe ich Beratungen zum Arbeitslosengeld I und II und in der Sozialhilfe (SGB Xll) durch und leite Sie, wenn selbst Ver.di-Mitglied sind, im Bedarfsfall an die Rechtsabteilung weiter.

Die Mitgliedschaft bei Ver.di ist jedoch keine Bedingung für eine fachliche Beratung!

Sie können per Telefon oder Mail einen Termin Beratungstermin mit mir vereinbaren, sollte ich nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie Ihre Rufnummer auf dem Anrufbeantworter. Ein Rückruf  kann jedoch aus Kostengründen nur bei Festnetzanschluss erfolgen !  


Sie können mich aber auch die folgende Mailadresse erreichen: beratung@soga-nms.net

              Antragsstellung                Kosten der Unterkunft
Arbeitslosengeld IWohnungsbeschaffungskosten
Arbeitslosengeld IIEingliederungsleistungen
EIN-EURO-JOBS           Eingliederungsverbarung
Sozialhilfe SGB XIIVermögensfreigrenzen
GrundsicherungEinkommensanrechnung
Prekäre BeschäftigungZumutbarkeitskriterien
LeiharbeitSanktionen
AmtsbegleitungenKinderzuschlag