Die Beratung die eigentlich nach dem Gesetz die Argen leisten müssten, findet nicht statt. Ich kann Ihnen an dieser Stelle bloß Hilfen im Umgang mit Behörden und den Argen anbieten. Sollten Sie eine Rechtsberatung benötigen, leite ich Sie an Fachanwälte vor Ort weiter. Die Beratung erfolgt ehrenamtlich. Ebenso können Sie sich unter der Adressdatenbank bei Tacheles über Initiativen oder Anwälte vor Ort informieren.
Als Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di führe ich Beratungen zum Arbeitslosengeld I und II durch und leite Sie, wenn selbst Ver.di-Mitglied sind, im Bedarfsfall an die Rechtsabteilung weiter.
Sie können per Telefon oder Mail einen Termin Beratungstermin mit mir vereinbaren, sollte ich nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie Ihre Rufnummer auf dem Anrufbeantworter. Ein Rückruf kann jedoch aus Kostengründen nur bei Festnetzanschluss erfolgen !
Im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen(BAG-PLESA)Gegen Einkommensarmut und soziale Ausgrenzung e.V, i.Gr. stehe ich ebenfalls für allgemeine Beratung von Initiativen und Beratungsstellen telefonisch zur Verfügung. Sie können mich aber auch die folgende Mailadresse erreichen: beratung@soga-nms.net
Antragsstellung
Kosten der Unterkunft
Arbeitslosengeld I
Wohnungsbeschaffungskosten
Arbeitslosengeld II
Eingliederungsleistungen
EIN-EURO-JOBS
Eingliederungsverbarung
Sozialhilfe SGB XII
Vermögensfreigrenzen
Grundsicherung
Einkommensanrechnung
Prekäre Beschäftigung
Zumutbarkeitskriterien
Leiharbeit
Sanktionen
Amtsbegleitungen
Kinderzuschlag
Ebenso können Sie hier über die obengenannte Mailadresse meinen Newsletter zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik kostenlos bestellen.