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25. Oktober 2008

Schulkostenfonds in Neumünster jetzt für alle Jahrgangsstufen

Spät aber nicht zu spät, ist jetzt der Schulfkostenfonds den die SOGA im letzten Jahr angeregt hatte, auf alle Jahrgänge ausgedehnt worden.

Laut Holsteinischen Courier vom 24. Oktober appelliert Die Linkspartei an finanzschwache Schuleltern, die von der Stadt neu zugesagte Unterstützung für ihre Kinder jetzt auch zu nutzen. Bislang sei das Hilfsangebot vielen betroffenen Eltern offenbar noch gar nicht bekannt, bedauert Linken-Ratsfrau Esther Hartmann gegenüber dem Courier.

....Deshalb auch jetzt noch schnell die Schulkosten beantragen!  - Wo?

Deutscher Kinderschutzbund Neumünster e. V.
Kinderhaus BLAUER ELEFANT
Plöner Str. 23
24534 Neumünster
Telefon:  04321-2764 ,,,das Antragsformular können hier herunterladen !


Schulkostenantrag.pdf

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Bundesagentur setzt Familien mit Kindern und Alleinerziehende weiter unter Druck

Eine neue Dienstanweisung der Bundesagentur sieht vor, dass ab 1. Oktober 2008 die entsprechenden Zielgruppen mit sanktionsbewährter Meldeaufforderung zu Massenveranstaltungen vorgeladen und sie auf die Pflicht zur Inanspruchnahme dieser vorrangigen Sozialleistungen, wie Kinderzuschlag und Wohngeld, hingewiesen werden sollen. Das bedeutet: die Betroffenen auf Unterzeichnung entsprechender Verzichtserklärungen zu drängen.

Das Problem ist aber, dass auf beide Sozialleistungen nur ein Anspruch besteht, wenn keine SGB II – Leistungen in Anspruch genommen werden. Das lässt sich wiederum nur organisieren, wenn auf SGB II - Leistungen durch die Betroffenen verzichtet wird. Zielgruppe für Kinderzuschlag sind Niedriglöhner mit Kindern und Erwerbseinkommen oberhalb von 600/900 EUR brutto (Alleinstehende/Familien), die nur aufgrund ihrer Kinder im ergänzenden SGB II – Bezug sind.

Der Verzicht kann im Einzelfall sehr wohl 150 € und mehr pro Monat bedeuten. Der Verzicht bedeutet auch Verzicht auf Sozialpass, GEZ Befreiung, Betriebskostennachforderung, Klassenfahrtkosten, kostenfreier Bibliotheksausweis, Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse …. 

Verzichtserklärungen sind rechtswidrig und können widerrufen werden!

Die Geschäftsanweisung regelt, dass alle potentiell in Frage kommenden immer nach Ablauf ihres Bewilligungsabschnittes zu entsprechenden Massenveranstaltungen vorgeladen werden sollen. Keiner kann gegen seinen Willen zu Verzicht auf ihm rechtmäßig zustehende Sozialleistungen gezwungen werden, dahingehende Verzichtserklärungen sind rechtswidrig. Ein Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Er ist unwirksam, wenn damit Rechtsvorschriften umgangen wurden.